Eine Rundfunkanstalt der ARD sah ihre Rechte an dem Titel der »Tagesschau« durch die Betreiberin der Domain tagesumschau.de verletzt und wandte sich an die Hamburger Gerichte. Das hanseatische Oberlandesgericht Hamburg entschied in einem ausführlich begründeten Urteil, dass in der Tat die Domain tagesumschau.de den Werktitel »Tagesschau« verletzt. Die Klägerin, eine öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalt und Teil der... Read more »
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